Während Corona ist der Zugang zu den Hallen der HSG Landau Land wie folgt geregelt:
- Kinder bis 12 Jahren und 3 Monate
- geimpfte, genesene Jugendliche bis einschl. 17 Jahren
- 25 NICHT geimpfte, genese Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren mit einem gültigen Negativtest (24 h) einer offiziellen Teststation
- geimpfte, genese Erwachsene mit einem gültigen Negativtest (24 h) einer offiziellen Teststation
Ausgenommen von der Testpflicht sind folgende Personen:
- Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben
- Personen, die vor weniger als drei Monaten die Zweitimpfung erhalten haben
- Personen, die seit weniger als drei Monaten nach einer Infektion genesen sind
- Personen, die doppelt geimpft nach einer Infektion wieder genesen sind