Zugang zu den Hallen

Während Corona ist der Zugang zu den Hallen der HSG Landau Land wie folgt geregelt:

  • Kinder bis 12 Jahren und 3 Monate
  • geimpfte, genesene Jugendliche bis einschl. 17 Jahren
  • 25 NICHT geimpfte, genese Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren mit einem gültigen Negativtest (24 h) einer offiziellen Teststation
  • geimpfte, genese Erwachsene mit einem gültigen Negativtest (24 h) einer offiziellen Teststation

Ausgenommen von der Testpflicht sind folgende Personen:

  • Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben
  • Personen, die vor weniger als drei Monaten die Zweitimpfung erhalten haben
  • Personen, die seit weniger als drei Monaten nach einer Infektion genesen sind
  • Personen, die doppelt geimpft nach einer Infektion wieder genesen sind